Kontakt
05241. 54404
Wir sind Montag–Donnerstag von 08.30–14.00 Uhr und Freitag von 8.30–12.00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Steuerung der Patientenzugänge
Die Einrichtung einer Zentralen Aufnahme als Leitstelle im Krankenhaus bedeutet den ersten Schritt in Richtung einer Prozessorientierung. Der erste Schritt des Behandlungsprozesses ist die Aufnahme des Patienten und die Organisation des Verfahrens. Dabei hat das Krankenhaus die gesetzlichen Rahmenbedingungen – hier insbesondere die Verpflichtungen des § 39 SGB V – zu beachten. Dementsprechend hat die Aufnahmeabteilung die Entscheidung über die mögliche Behandlungsform qualifiziert zu begründen und die Dokumentation prüfungssicher vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Patient im Aufnahmeprozess der optimalen Versorgungseinheit zuzuordnen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Behandlungsablauf bereits ab Beginn der Behandlung auch in Abhängigkeit von den möglichen Erlösen gesteuert wird. Die Steuerung beginnt mit der Terminierung der Patienten nach den Kapazitäten der Leistungsstellen im Krankenhaus. Dabei sind die „Engpassfaktoren“, z.B. OP oder Intensivstation, in den Mittelpunkt der Planung zu stellen. Daneben sind aber auch die Kapazitäten der Stationen und Sprechstunden zu berücksichtigen.
Durch die Leistungssteuerung muss für eine gleichmäßige Auslastung des OP-Bereiches gesorgt und beachtet werden, ob der Patient, der am Donnerstag elektiv operiert wird, Probleme für die Intensivstation oder die Allgemeinstation am Wochenende bedeutet. Daneben sind Leistungsspitzen, wie sie häufig am Wochenanfang vorkommen, durch eine qualifizierte Einbestellpraxis zu bearbeiten.
Letztendlich hat der Aufbau einer Zentralen Aufnahme als Leitstelle im Krankenhaus Auswirkungen auf alle übrigen Behandlungsbereiche, wie z.B.
Im Rahmen der Analyse werden zunächst die Ziele und Inhalte der Zentralen Aufnahme gemeinsam mit dem Krankenhaus festgelegt. Darauf aufbauend können unter Berücksichtigung der zu erwartenden Patientenströme die Raum- und Personalkapazitäten ermittelt werden. Letztendlich sind die Prozesse in Abhängigkeit der Patientengruppe zu definieren und die Aufgabenprofile mit den Berufsgruppen abzustimmen.
Dipl.-Kfm. Sven S. TauchConsultant
Ich bin seit 2005 im Unternehmen und führe Personalbedarfsermittlungen in diversen Teilbereichen von Krankenhäusern durch. Mein Schwerpunkt liegt in der Ausarbeitung, Beurteilung und Umsetzung von gesetzeskonformen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen. Daneben betreue ich federführend die Benchmarking-Projekte.
05241. 54404info@gob-tauch.de